Klärungsstelle für Fragen und Beschwerden

In der Beratung, der Psychotherapie und auch in der Weiterbildung können im Einzelfall Konflikte, Verletzungen, Übergriffe, Nebenwirkungen und unterschiedliche schwierige Situationen entstehen.
Dann ist manchmal eine unparteiische, kompetente und schnell erreichbare Beratung und Begleitung zur Klärung wichtig.


In all solchen Fällen kann unsere verbandsinterne Klärungsstelle der DGfS kontaktiert werden.


Es gibt auch die Möglichkeit, sich an verbandsexterne Ansprechpartner:innen  zu wenden. So steht rund um Konflikte in einer Weiterbildung das Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. für eine Klärung zur Verfügung.  Zudem ist eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung bei psychotherapeutischen Anliegen auch seitens des Ethikvereins e.V.  möglich.

 


Die Ansprechpartner für Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Aufstellungsarbeit unserer Mitglieder:

Renate Da Rin

renate.darin@systemaufstellung.com


 

 

 

 

 

Wolfgang Deusser

wolfgang.deusser@systemaufstellung.com

 

Als »Klärungsbeauftragte« sind wir gerne Ansprechpartner:in, wenn es um Konflikte geht, die Mitglieder der DGfS betreffen. Unsere Arbeit in der Vermittlung ist vertraulich, neutral und kostenlos. Sie kann von allen Menschen in Anspruch genommen werden, die Beschwerden gegenüber Mitgliedern der DGfS haben. Wir verstehen uns als unparteiische Dritte, die bei solchen Unstimmigkeiten vermitteln, beraten und die Beteiligten dabei unterstützen,

• die Angelegenheit aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und
• zu einem einvernehmlichen Ausgleich zu kommen.


Die Inhalte einer Vermittlung:


• Anhören/Betrachtung des Anliegens aus einer neutralen Außenperspektive
• Erstberatung, welche Aktivität in Richtung Konfliktlösung gehen könnte
• Auf Wunsch Kontaktaufnahme zum betreffenden Mitglied
• Abwägung und – möglichst gemeinsames Abgleichen – der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
• Bei finanziellen Streitigkeiten unabhängige Bewertung der Sachlage
• Vorschlag, welche Maßnahmen umgesetzt werden können
• Verhandlung einer zufriedenstellenden bzw. akzeptablen Lösung oder/und Aussprechen einer Empfehlung für beide Seiten


Bevor wir Empfehlungen geben, konzentrieren wir uns natürlich gerne auf die Ressourcen und Lösungsvorstellungen, die im Lauf des Prozesses von den Beteiligten selbst eingebracht werden.