Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V. (DGfS)
Beitragsordnung der
Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V. (DGfS)
(Fassung 2025)
Mitgliedsbeiträge
Der Verein erhebt jährlich folgende Mitgliedsbeiträge:
1. Fördermitgliedschaft für Teilnehmende an Weiterbildungen (DGfS) 60,- €
(Gilt für die Dauer der mindestens 2-jährigen Weiterbildung)
2. Fördermitglieder 80,- €
3. Mitglieder (ehemaliger Mitgliederstatus) 150,- €
4. Mitgliedschaft als Anerkannte/r Systemaufsteller/in (DGfS) 300,- €
(inkl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
5. Mitgliedschaft als Anerkannte/r Lehrende/r (DGfS) 400,- €
(incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
Mitgliedschaft als Weiterbildner/in (DGfS) in Anerkennung 500,- €
(incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
Mitgliedschaft als Anerkannte/r Weiterbildner/in (DGfS) 500,- €
(incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
Die Mitglieder kommen ihrer finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des SEPA-Verfahrens nach und erteilen ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.02. des Geschäftsjahres eingezogen. Mitglieder, die nicht an dem Verfahren teilnehmen, haben einen Aufschlag zu ihrem Mitgliedsbeitrag zu leisten, welcher durch die Delegiertenver-sammlung zu bestimmen ist. (Satzung § 6.6)
Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder ihrer Bankverbindung zeitnah der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen (Satzung § 6.7). Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift entstehen Bankgebühren, die wir in Rechnung stellen müssen. In diesem Fall erheben wir aktuell einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 7,--.
Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. (Satzung § 7.5)
Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder können der Satzung entnommen werden.
Bearbeitungs- und Aufnahmegebühren
Die einmaligen Bearbeitungs- und Aufnahmegebühren betragen
1. für Mitglieder / Fördermitglieder 20,- €
2. für Antragstellende als Anerkannte/r Systemaufsteller/in (DGfS)
mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr 80,- €
mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr 70,- €
3. für Antragstellende als Anerkannte/r Lehrende/r (DGfS)
mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr 80,- €
mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr 70,- €
4. für Antragstellende als Weiterbildner/in (DGfS) i.A. inklusive
der Anerkennung der Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)
mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr 80,- €
mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr 70,- €