Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V. (DGfS)

Beitragsordnung der

Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V. (DGfS)

(Fassung 2025)

                                                                                          

Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt jährlich folgende Mitgliedsbeiträge:

1. Fördermitgliedschaft für Teilnehmende an Weiterbildungen (DGfS)           60,- €

       (Gilt für die Dauer der mindestens 2-jährigen Weiterbildung)

2. Fördermitglieder                                                                                                   80,- €

3. Mitglieder (ehemaliger Mitgliederstatus)                                                        150,- €

4. Mitgliedschaft als Anerkannte/r Systemaufsteller/in (DGfS)                        300,- €

(inkl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)

5. Mitgliedschaft als Anerkannte/r Lehrende/r (DGfS)                                       400,- €

     (incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)

Mitgliedschaft als Weiterbildner/in (DGfS) in Anerkennung                              500,- €

     (incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)

Mitgliedschaft als Anerkannte/r Weiterbildner/in (DGfS)                                   500,- €

     (incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)

Die Mitglieder kommen ihrer finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des SEPA-Verfahrens nach und erteilen ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 01.02. des Geschäftsjahres eingezogen. Mitglieder, die nicht an dem Verfahren teilnehmen, haben einen Aufschlag zu ihrem Mitgliedsbeitrag zu leisten, welcher durch die Delegiertenver-sammlung zu bestimmen ist. (Satzung § 6.6)

Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift oder ihrer Bankverbindung zeitnah der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen (Satzung § 6.7). Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift entstehen Bankgebühren, die wir in Rechnung stellen müssen. In diesem Fall erheben wir aktuell einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 7,--.

Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. (Satzung § 7.5)

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder können der Satzung entnommen werden.

Bearbeitungs- und Aufnahmegebühren

Die einmaligen Bearbeitungs- und Aufnahmegebühren betragen

1. für Mitglieder / Fördermitglieder                                                                            20,- €

2. für Antragstellende als Anerkannte/r Systemaufsteller/in (DGfS)

     mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr                                       80,- €

     mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr                                            70,- €

3. für Antragstellende als Anerkannte/r Lehrende/r (DGfS)

     mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr                                       80,- €

     mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr                                            70,- €

4. für Antragstellende als Weiterbildner/in (DGfS) i.A. inklusive

     der Anerkennung der Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)

     mit dem Antrag zu entrichtende Bearbeitungsgebühr                                       80,- €

            mit der Anerkennung fällige Anerkennungsgebühr 70,- €