Qualitätsstandards

Datenbank anerkannter Systemaufsteller (DGfS)

Die DGfS hat sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst kompetente Form der Ausübung der Aufstellungsmethode zu fördern. Schon seit Jahren führt sie deshalb eine Datenbank anerkannter Systemaufsteller (DGfS), die die Qualitätskriterien der DGfS erfüllen. In dieser Datenbank finden Sie Personen, die die Aufstellungsmethode im Rahmen  einer Lebens-, Erziehungs- oder Sozialberatung,  einer Psychotherapie, einer Unternehmens- oder Organisationsberatung, im Rahmen von Supervision, Coaching oder Mediation anbieten.
Mit dem Psychotherapeutengesetz wurden Vorgaben entwickelt, wer sich Psychotherapeut nennen und/oder Psychotherapie ausüben darf, wir führen deshalb  noch eine gesonderte Datenbank Psychotherapie. Hier finden Sie anerkannte Systemaufsteller (DGfS), die psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Psychotherapie berechtigte Heilpraktiker sind und die eine mindestens dreijährige Ausbildung in einer psychotherapeutischen Methode haben.

Ziel und Zweck der Qualitätsstandards
Die DGfS leistet mit der Entwicklung der Qualitätsstandards einen Beitrag zur professionellen und seriösen Anwendung der Aufstellungsarbeit. Die Qualitätskriterien sollen den Patienten, Beratungssuchenden, Klienten oder Kunden zu einer besseren Orientierung bei ihrer Suche nach einem qualifizierten Systemaufsteller verhelfen. Der DGfS liegt die Qualitätssicherung am Herzen, von uns werden nur Aufsteller empfohlen und in der Datenbank aufgeführt, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als Systemaufsteller (DGfS) erfüllen.

Grenzen von Qualitätsstandards
Die Systemaufsteller in den von uns geführten Datenbanken erfüllen diejenigen Kriterien, die für die DGfS nachprüfbar sind. Sie betreffen vor allem den individuellen Ausbildungsgang und die Beurteilung der Eignung für die Arbeit, so wie sie innerhalb von Weiterbildungen sichtbar wird. Es gibt aber auch implizite Kriterien, die wir nicht jederzeit überprüfen können. Eine der wesentlichen Grundlagen der Aufstellungsarbeit sind z.B. Achtung und Respekt voreinander und im Umgang miteinander, eine weitere hat zu tun mit Professionalität in der Organisierung, der Leitung, der Durchführung und dem Abschluss der Aufstellung. Auch Einfühlsamkeit, Intuition, Warmherzigkeit und Klarheit gehören zu diesen Grundlagen.
Um die Beachtung der impliziten Kriterien sicher zu stellen, haben  wir eine Klärungsstelle eingerichtet,  an die sich jeder wenden kann, der auf Grund seiner Erfahrung mit der Aufstellungsarbeit oder einem Aufsteller eine Unstimmigkeit klären möchte. Die Klärungsstelle setzt sich mit dem Antragsteller und dem Aufstellungsleiter in Verbindung und leitet einen Klärungs- und Lösungsprozess ein.