Richtlinien zur Anerkennung für Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS)

gültig ab 01/ 2018
(Richtlinien im pdf-Format)
 

Weiterbildungsrichtlinien der DGfS
Anerkennungen für Weiterbildungen
in Systemaufstellungen (DGfS)


Präambel


Die DGfS versteht Systemaufstellungen als eine systemische Methode, die nach Studien- oder Berufsabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung erlernt und angewendet werden kann.

1. Voraussetzungen


• Seit dem 1.1.2018 muss jede Weiterbildung von der Anerkennungskommission als „Anerkannte Weiterbildung in Systemaufstellung (DGfS)" anerkannt worden sein.
• Anerkannte Weiterbildungen in Systemaufstellungen sollten
von mindestens zwei Anerkannten Weiterbildner:innen (DGfS) bzw. von einem verantwortlichen Weiterbildenden und einem Anerkannten Lehrenden/einer Anerkannten Lehrenden (DGfS) durchgeführt werden.
Wird die Weiterbildung nur von einem Anerkannten Weiterbildner (DGfS) unterrichtet, sollen die Teilnehmenden mindestens 4 der 6 Tage Hospitation bei anderen Anerkannten Weiterbildnern (DGfS) absolvieren.
• Für die Anerkennung der Weiterbildung als „Anerkannte Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)" ist die Mindest-Struktur und das Grundlagen-Curriculum bindend.


2. Struktur der Weiterbildung


Dauer: mindestens 2-jährig
Umfang:
• Mind. 30 Tage / 240 UE Theorie, Praxis, Selbsterfahrung, Supervision
• Mind. 5 Tage / 40 UE Arbeit in Peergruppen
• Mind. 6 Tage / 48 UE Hospitation bei Anerkannten Systemaufstellern (DGfS).
• Mindestens drei Aufstellungen zu eigenen Themen
• Mindestens zwei selbst geleitete Aufstellungen unter Supervision


3. Grundlagen - Curriculum


Das nachfolgende Curriculum ist verbindliche Grundlage jeder von der DGfS Anerkannten Weiterbildung zum Systemaufsteller. Jeder Weiterbildner ergänzt es durch berufs- bzw. arbeitsbereichs- und methodenspezifische Inhalte.

3.1. Grundlagen der Aufstellungsarbeit
• Geschichte der Aufstellungsarbeit und ihrer Weiterentwicklungen
• Phänomenologie und Konstruktivismus in der Aufstellungsarbeit
• Grunddynamiken in Familiensystemen
• Grunddynamiken in Organisationen, komplexen Systemen und Arbeitssystemen
• Dynamiken wie Verstrickung / Überlagerung / Verwechslung / Verschiebung ....
• Theorie des Gewissens
• Systemische Bindungen und Ausgleichsprinzipien

3.2. Haltung und philosophisch-ethische Hintergründe
• Vermittlung der Ethik-Richtlinien der DGfS
• Achtung, Ernsthaftigkeit, Furchtlosigkeit, Absichtslosigkeit, Demut
• Schulung von Sammlung, Wahrnehmung, Präsenz

3.3. Methodische Vorgehensweisen
• Gesprächsführung, Anliegenklärung und Hypothesenbildung
• Genogramm / Organigramm
• Direktive / nondirektive Leitung
• Aufbau einer Aufstellung, mögliche Prozesse
• Stellvertretung und repräsentierende Wahrnehmung
• Interventionen, Rituale und Lösungssätze
• Prozesskompetenz in schwierigen Situationen
• Krisenintervention und -prävention
• Vor- / Nacharbeit, Dokumentation

3.4. Praxis im Gruppensetting
• Verschiedene Aufstellungsformate und ihre Anwendungen
• Umgang mit Gruppendynamiken
• Verdeckte Aufstellungen

3.5. Praxis im Einzelsetting
• Varianten in der Einzelarbeit (Bodenanker, Figuren, Imagination, ...)

3.6. Möglichkeiten und Grenzen von Aufstellungsarbeit
• Einbindung in laufende Beratungs- oder Therapieprozesse
• Indikationen / Kontraindikationen
• Ethische Grenzen
• Rechtliche Grundlagen

3.6. Selbsterfahrung und Supervision
• Mindestens drei Aufstellungen zu eigenen Themen
• Mindestens zwei selbst geleitete Aufstellungen unter Supervision


4. Antragsverfahren


Der Antrag zur Anerkennung einer Weiterbildung kann jederzeit eingereicht werden. Der Anerkennungskommission ist

• die Ausschreibung der Weiterbildung
• das Curriculum
• die Aufteilung der Lehrinhalte über die gesamte Weiterbildung
• das Unterrichtsmaterial vorzulegen.


5. Titel und Ausschreibungen


Anbieter von Weiterbildungen in Systemaufstellungen (DGfS) sind berechtigt, ihre
Anerkennung in Form folgender Formulierung zu veröffentlichen:
„Anerkannte Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)" oder
„Die Weiterbildung ist gemäß den Weiterbildungsrichtlinien der DGfS anerkannt."

Darüber hinaus nehmen sie in ihrer Ausschreibung der Weiterbildung folgenden Hinweis auf:„Nach Abschluss der Weiterbildung können die Teilnehmer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Weiterbildungsrichtlinien der DGfS) ihre Anerkennung als Systemaufsteller bei der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen (DGfS) beantragen."


Die Richtlinien haben seit dem 1.1.2018 ihre Gültigkeit.
Der Mitgliedsbeitrag ist der DGfS Beitragsordnung zu entnehmen.