Informationen zur Corona-Krise und Soforthilfen

CORONA-REGELN für Systemaufstellungen in Präsenz:

Soll eine Systemaufstellung in Präsenz stattfinden, sind folgende Regeln einzuhalten! Da die Sicherheit von Schnelltests nicht garantiert werden können, schliessen wir die Gewährleistung ebenso für eine Präsenzveranstaltung als Zugang ohne Masken aus!

- Personen für die Aufstellungsarbeit können ohne Masken zusammensitzen, wenn mindestens 10 qm pro Person gewährleistet werden kann und die Abstände ausreichend eingehalten werden können.

- Ist dies nicht möglich, gilt grundsätzlich die Maskenpflicht
- die Abstandsregelung von mind. 1,50 m,
- die Hygieneregeln AHA
- die Durchlüftung der Räumlichkeit spätestens alle 15 min für mind. 5 min.
- eine Essensausgabe vom Buffet darf nicht erfolgen, die Teilnehmenden dürfen nur selbstmitgebrachte Lebensmittel essen!

Treten seitens der örtlichen Gesundheitsämter verschärfte Regeln in Kraft, sind diese unabhängig dieser hier beschriebenen Vorschriften als Prioritär zu beachten.

Der Anbieter von Veranstaltungen ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich!

Der DGfS Vorstand März 21

05.10.2020
Die aktuellen Infektionszahlen gehen wieder nach oben. Im Rahmen der Aufstellungsarbeit bitten wir alle VeranstalterInnen sorgsam mit den Teilnehmenden die jeweiligen Regeln für den gemeinschaftlichen Umgang zu besprechen und zur Sicherheit für alle die jeweils gültigen Hygieneregeln auszuhängen und einzuhalten. Bei weiteren Fragen zur Gruppengröße, Raumgröße etc. wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt Ihrer Stadt!
Das örtliche Gesundheitsamt erteilt eine Bescheinigung oder eine Freigabe und erläutert auch die jweiligen Bedingungen. Um auch den Teilnehmenden die Sicherheit zu geben, sollte eine solche Freigabe des örtlichen Gesundheitsamtes vorliegen. Auch für die eigene Sicherheit als Veranstalter macht es Sinn, diese Absicherung und die Verhaltensregeln deutlich vorliegen zu haben und im Zweifelsfall auf diese Regeln verweisen zu können.
V.Fleing

 

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HIer eine Übersicht für Heilpraktiker vom Heilpraktikerverband

Analyse der Arbeitsgruppe CORONA

Im einzelnen finden Sie nachfolgend aktuelle Informationen und Texte im Zusammenhang mit der Corona-Krise

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Charles Eisenstein: Die Krönung

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Hilfen in Zeiten von Corona – Krisenberatung am Telefon und per Video der DGSF

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Infos und Anträge zur Corona Soforthilfe

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Soforthilfen NRW

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+++ Hinweise des DVWO (Dachverband der Weiterbildungsorganisationen)

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+++ Soforthilfen der Bundesländer für Freiberufler und Selbstständige

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+++ Informationen vom Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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+++ Informationen für freiberufliche Berater

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+++ Soforthilfen für Solo-Selbständige und Freiberufler

Die Website gruenderlexikon.de bietet tagesaktuell einen Überblick über die Soforthilfen der Bundesländer in Form von direkten Zuschüssen, die vielfach nicht zurückgezahlt werden müssen.
gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-soforthilfen-der-bundeslaender-im-ueberblick-84233716

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+++ Branchendienste

Einige Heilpraktikerverbände und  Dienstleister stellen Informationen für unsere Branche zur Verfügung:

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+++ Das Wichtigste in Kürze

  • Meldepflicht für Verdachtsfälle
  • Hygieneempfehlungen einhalten
  • Keine Gruppentherapie
  • Keine Massagen / keine körperliche Berührung
  • Video-/Telefonbehandlungen
  • Auch für Psychotherapeuten besteht das Angebot der Notbetreuung an Schulen und Kitas

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+++ Täglicher Corona-Podcast

www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html

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+++ Interview mit Dr. Dietrich Munz, Präsident der BptK

bptk.de/psychotherapeutische-versorgung-waehrend-der-corona-epidemie

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+++ Regelungen nach Bundesländern

* NRW

* Bayern

  • Der Besuch bei Psychotherapeut/innen ist nur noch erlaubt, wenn dies „medizinisch dringend“ erforderlich ist. Die Therapeuten sollen selber abwägen, ob Präsenzsitzungen tatsächlich notwendig sind.
  • Sitzungen über Kommunikationsmedien (Video- bzw- Telefonbehandlung) bieten eine Möglichkeit, Therapien ohne menschlichen Kontakt abzuhalten. Es existieren allerdings noch keine konkreten Regelungen über Abrechnungen/Erstattung von Behandlungen über Kommunikationsmedien.
    Quelle:
    ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_ausgangsbeschraenkungcorona.html

* Hessen

* Rheinland-Pfalz

  • Hygieneregelungen beachten
  • Therapiestunden für Menschen aus Risikogebieten (siehe Website RKI rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) wenn möglich absagen (Beachtung von Suizidgefahr!)
  • Videosprechstunden
  • Auch nicht kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen sollten versuchen, akut gefährdete Patient*innen nach Möglichkeit zu behandeln. Kammermitglieder, die in einer Privatpraxis tätig sind, haben die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) vorzunehmen. Danach sind Videobehandlungen nicht per se ausgeschlossen, jedoch sollte die Genehmigung des jeweiligen Kostenträgers (Beilhilfe, private Krankenversicherung) nach vorheriger Rücksprache im Einzelfall eingeholt werden.
  • Gruppentherapien liegen im Ermessen der Therapeuten
  • Meldepflicht für Corona-Verdachtsfälle
  • Quelle:
    lpk-rlp.de/news/fragen-und-antworten-zur-corona-pandemie.html

* Baden-Württemberg

  • Videosprechstunden unbegrenzt möglich
  • Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht oder bestätigter Infektion einer Patientin oder eines Patienten
  • Melde- und Schweigepflicht bei Infektionsverdacht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten
  • Finanzielle Kompensation bei angeordneter Praxisschließung für Praxisinhaber*innen und angestellte Psychotherapeut*innen
  • Freiwillige Schließung der Praxis zum Schutz vor Corona-Virus-Infektionen oder Absage von Gruppentherapien
  • Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung am Telefon
  • Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung mittels Videodienstanbieter
  • Kinderbetreuung für PP und KJP nach Schließung von Schulen und Kindertagesstätten
  • Wirkungen einer Ausgangssperre für Patient*innen sowie für PP und KJP
  • Quelle:
    lpk-bw.de/news/2020/wichtige-infos-zum-neuen-coronavirus-sars-cov-2-neu-praxisinformationen-der-lpk-bw

* Saarland

  • Keine Therapiesitzungen mit Menschen aus Risikogebieten
  • Meldepflicht von Verdachtsfällen
  • Quelle: ptk-saar.de

* Niedersachsen

* Hamburg

  • Einhaltung Hygieneregelungen
  • Abklären, ob Patient krank ist/Kontakt mit Personen aus Risikogebieten bzw. Corona-Erkrankten hatte.
  • Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kann als Videosprechstunde durchgeführt werden, wenn bereits ein persönlicher Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung stattgefunden hat und kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten aus therapeutischer Sicht erforderlich ist.
  • Quelle:
    ptk-hamburg.de

* Schleswig-Holstein

  • lediglich Verweis auf kassenärztliche Vereinigung/RKI/Gesundheitsministerium: pksh.de

* Bremen

  • Aktuell haben wir keinen Shutdown, sondern eine Begrenzung des öffentlichen Lebens in vielen Teilen der Gesellschaft. Solange es keine explizite Anordnung an die Psychotherapiepraxen gibt, bleiben diese als Einrichtungen des Gesundheitswesens geöffnet.
  • Nach Möglichkeit Verzicht auf direkten Kontakt (Ersatz durch Videobehandlung)
  • Verdienstausfall: Ob und wie der Dienstausfall von Psychotherapeut*innen zu einem späteren Zeitpunkt entschädigt wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Es wird empfohlen diesen zunächst zu dokumentieren.
  • Meldepflicht von Verdachtsfällen

* Berlin

  • Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung bleibt trotz Corona-Krise Einzelfallentscheidung der einzelnen Krankenkassen. Daher müssen diese auch bei Fragen hierzu kontaktiert werden.
  • Videosprechstunden: Einzelheiten zur Vergütung, zu den technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind auf der QS-Seite Videosprechstunde der KV Berlin nachzulesen.
  • Corona-Hotline: täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 030-9028-2828 zu erreichen.
  • Verweis auf RKI/KBV/Bundesministerium für Gesundheit
  • Quelle:
    psychotherapeutenkammer-berlin.de/nachrichten/wichtige-informationen-zum-thema-coronavirus-fuer-kammermitglieder

* Brandenburg/ Mecklenburg-Vorpommern/ Sachsen/ Sachsen-Anhalt/ Thüringen

  • Bei Möglichkeit Fernbehandlung (Video, Telefon). Zu beachten ist, dass Psychotherapeuten Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde erst dann abrechnen können, wenn sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zuvor angezeigt haben, einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen.
  • Meldepflicht von Verdachtsfällen
  • Sollten Sie Ihre Praxis freiwillig schließen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Voraussetzung für die Entschädigungsansprüche ist allein das behördliche Verbot der Erwerbstätigkeit oder die behördliche Anordnung von Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen.
  • Quelle:
    opk-info.de/aktuelles/faq-corona-pandemie/