Ethik-Richtlinien

(Ethik-Richtlinien im pdf-Format)

Präambel

Für die DGfS ist ethisches Verhalten Ausdruck eines Menschenbildes, dessen Grundlage eine allen gleichermaßen zugewandte, uneigennützige und dabei achtungsvolle Haltung ist.

Die ethischen Richtlinien stellen in diesem Sinne eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mitglieder der DGfS dar - es handelt sich um eine angewandte Ethik im praktischen Alltag, die auf eine verantwortbare Praxis abzielt. Sie beziehen sich auf jede Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beratenden, supervisorischen, wissenschaftlichen und publizistischen Bereich sowie in der Aus- und Weiterbildung.
Die folgenden ethischen Richtlinien dienen:

  • der Handlungsorientierung der Mitglieder;
  • dem Schutz der Klient:innen, Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen sowie Supervisanden vor unethischem und unprofessionellem Handeln;
  • der Förderung des ethischen Diskurses innerhalb des Verbandes.

Sie sind Grundlage der Klärungsstelle für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.

§ 1 Grundhaltungen

  • Die Klient:innen werden als verantwortlich für sich und ihre Lebensgestaltung gesehen. Sie werden zur Entdeckung, Entwicklung und selbstbestimmten Nutzung eigener Ressourcen angeregt, dabei unterstützt und begleitet.
  • Die Berater:in / Therapeut:in / Aus- und Weiterbildner:in übernimmt dieVerantwortung für eine vertrauensvolle, geschützte und für ihre Klient:innen förderliche Beziehung und verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zu diesen. Die Beziehung ist – bei aller damit verbundenen Einfühlung und Nähe – eine professionelle Beziehung.
  • Wird diese zur Befriedigung persönlicher, emotionaler oder sexueller, wirtschaftlicher oder sozialer Interessen missbraucht, stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien der DGfS dar.
  • Die Mitglieder in der DGfS reflektieren selbstkritisch ihre Deutungen wie auch ihre eigenen Werte, Normen und Überzeugungen.

§ 2 Schweigepflicht

  • Die Mitglieder der DGfS verpflichten sich, alle Mitteilungen ihrer Klient:innen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen ist zu gewährleisten.
  • Diese Schweigepflicht gilt auch für die Aus- und Weiterbildung, Supervision und Intervision.
  • Im Gruppenkontext werden die Gruppenmitglieder auf die Schweigepflicht hingewiesen.
  • Informationen von Klient:innen dürfen allein mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Aus- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.
  • § 3 Fachliche Kompetenz

Die Mitglieder der DGfS verpflichten sich:

  • die für ihre professionelle Tätigkeit erforderliche Kompetenz gemäß den Qualitätsstandards der DGfS zu erwerben wie auch durch eine kontinuierliche Selbsterfahrung, Fort- und Weiterbildung und die Reflektion der eigenen Arbeit in Supervision und/oder Intervision zu erhalten und weiterzuentwickeln.
  • die eigenen fachlichen Kompetenzen und Grenzen zu respektieren.

Für Beratung und Therapie gilt das Prinzip: so kurz wie möglich, so lange wie nötig.

§ 4 Information und Aufklärung

In ihrem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den Klient:innen informieren die Mitglieder der DGfS in verständlicher und angemessener Form über:

  • ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit, inklusive Art der Mitgliedschaft;
  • Art und Umfang der angebotenen Dienstleistung;
  • die finanziellen Bedingungen;
  • die Vertraulichkeit und Schweigepflicht.

§ 5 Weiterbildung

Mitglieder der DGfS, die in der Aus- und Weiterbildung tätig sind, verpflichten sich, die Teilnehmer:innen mit den Ethik-Richtlinien der DGfS vertraut zu machen und sie für ein eigenes ethisches Verständnis zu sensibilisieren.

Die Ethikrichtlinien wurden am 3. November 2015 im Leitungsgremium der DGfS einstimmig verabschiedet und sind ab dem Moment ihrer Veröffentlichung in den Medien der DGfS gültig.