Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellungen e.V. (DGfS)

(Fassung 19.04.2018)

Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt als jährliche Mitgliedsbeiträge:

1.   Fördermitgliedschaft für Teilnehmer an Weiterbildungen (DGfS) (Gilt für die Dauer der mindestens 2-jährigen Weiterbildung)
   
  60,- €
2.   Fördermitglieder 
   
  80,- €
3.   Mitglieder
   
  150,- €
4.   Mitgliedschaft als Anerkannte Systemaufstellerin/Anerkannter Systemaufsteller (DGfS)
(inkl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
   
  300,- €
5. Mitgliedschaft als Anerkannte Lehrende/ Anerkannter Lehrender für Systemaufstellungen (DGfS)
(incl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
   
  400,- €
6.   Mitgliedschaft als Anerkannte Weiterbildnerin/ Anerkannter Weiterbildner i.A. für Systemaufstellungen (DGfS)
(inkl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)
    
  500,- €
7.   Mitgliedschaft als Anerkannte Weiterbildnerin/ Anerkannter Weiterbildner für Systemaufstellungen (DGfS)
(inkl. Basisbeitrag und Präsenz auf der Webseite)   
   
  500,- €
8. Doppelmitgliedschaften als anerkannte Systemaufsteller/ Lehrende oder Weiterbildnerin in der DGfS und als zertifizierte Professionals oder Master-Trainer bei Infosyon erhalten jeweils einen Rabatt von 50 € auf die jeweilige Mitgliedschaft. Der Rabatt verfällt, wenn eine Mitgliedschaft gekündigt wird. Bitte einen formlosen Antrag stellen.    

 

Die Mitgliedsbeiträge sind zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres fällig und gelten für das laufende Kalenderjahr. Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten, erheben wir die Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat. Die jeweils fällige Summe wird ab Beginn des Jahres eingezogen.

Bitte teilen Sie uns eine geänderte Bankverbindung rechtzeitig mit. Bei einer zurückgewiesenen Lastschrift entstehen für uns Kosten. In diesem Fall erheben wir einen zusätzlichen Kostenbeitrag in Höhe von € 7,--.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden (Satzung § 15.1). Das gleiche gilt für die Änderung des Mitgliedsstatus.

Bitte beachten:
Werden Mitgliedsbeiträge spätestens 14 Tage nach der 2. Zahlungserinnerung nicht geleistet, erlischt Ihre Mitgliedschaft in der DGfS und auch Ihre Berechtigung, den Titel Ihrer Anerkennung zu führen und zu verwenden. Die von uns ausgesprochenen Anerkennungen sind an die Mitgliedschaft in der DGfS und an den jeweiligen Tarif (siehe oben: Mitgliedsbeiträge 1. bis 7.) gekoppelt.

Prüf- und Aufnahmegebühren

Die einmaligen Prüf- und Aufnahmegebühren betragen

1.   für Mitglieder / Fördermitglieder
   
20,- €
   
2.   für die Mitgliedschaft als Anerkannte Systemaufsteller (DGfS)     
 

mit dem Antrag zu entrichtende Prüfgebühr
mit dem Aufnahmebescheid fällige Aufnahmegebühr

  80,- €
  70,- €
3.   für die Mitgliedschaft als Lehrende / Lehrender für Systemaufstellungen (DGfS)  
 

mit dem Antrag zu entrichtende Prüfgebühr
mit dem Aufnahmebescheid fällige Aufnahmegebühr

80,- €
70,- €
4.   für die Mitgliedschaft als Weiterbildnerin / Weiterbildner für Systemaufstellungen in Anerkennung (DGfS) inklusive für die Anerkennung der Weiterbildung in Systemaufstellungen (DGfS)  
 

mit dem Antrag zu entrichtende Prüfgebühr
mit dem Aufnahmebescheid fällige Aufnahmegebühr

80,- €
70,- €

Bei gleichzeitiger Antragstellung von 3. und 4. werden die Gebühren nur einmal fällig. Die Aufnahmegebühren werden bei Versenden des Aufnahmebescheides fällig.

Mit nachfolgendem Link können Sie die aktuelle Beitragsordnung der DGfS im pdf-Format downloaden:
Beitragsordnung (Fassung 01/ 2019)

Mitgliedsbeiträge zur DGfS sind für Selbständige und Freiberufler:innen als Kosten absetzbar. Nichtselbständige können die Kosten über die Einkommenssteuer (-Mitgliedsbeiträge) ebenfalls steuerlich geltend machen. Für Rückfragen diesbezüglich stehen wir in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.